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Ihr
Infoportal

Hier finden Sie fundierte Informationen rund um die Themen Oralchirurgie, Zahnimplantate, Zahnarztbesuch und Prophylaxe.

Bei weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen jederzeit auch gerne persönlich zur Verfügung.

Allgemeine Fragen

Was ist zu tun bei einem “Zahn-Unfall”?

Ausgefallene Frontzähne

Nach einem Unfall mit Zahntraumata sollte zunächst nach Zähnen und Zahn-Fragmenten gesucht werden. Ausgefallene Frontzähne können und müssen bei entsprechender Lagerung in ihrer ursprünglichen Position replantiert werden, um dem Patienten aufwändige und belastende Folgebehandlungen über seine gesamte Lebenszeit nach Möglichkeit zu ersparen.

Folglich sollten ausgeschlagene Zähne nach entsprechender Reinigung mit isotoner Kochsalzlösung sofort in die Alveole reponiert werden. Eine Quetschung oder Berührung der Wurzeloberfläche sollte unbedingt vermieden werden. Keinesfalls den Zahn abtrocknen oder austrocknen lassen.'

Am besten ist die Lagerung in einer “Zahnrettungsbox”. Ist keine zur Hand, lagern Sie den Zahn in einem Glas Milch oder einfach in Speichel. Die weitere Therapie von Zahnverletzungen gehört dann in die Hände eines erfahrenen Zahnarztes. Weiterhin ist unter Umständen eine Tetanus-Impfung unverzüglich durchzuführen. Fehlende Impfungen der Grundimmunisierung sind entsprechend den für die Grundimmunisierung geplanten Empfehlungen nachzuholen.

Aufgrund der Häufigkeit von Zahntraumata und deren möglicherweise kostenintensiven und langwierigen Versorgung befürwortet die Bundeszahnärztekammer eine Bevorratung von Zahnrettungsboxen in allen Kindergärten, Schulen, Sportstätten, Zahnarztpraxen und medizinischen Einrichtungen [Bundeszahnärztekammer, 2009]. Derart aufbewahrte Zähne haben eine gute Prognose auf Wiederherstellung oder Replantation.

Die Erstversorgung von Frontzahntraumata unterliegt einer besonderen Sorgfaltspflicht, insbesondere bei Jugendlichen. 

Frontzahntraumata treten häufig im Zusammenhang mit einem Schädel-Hirntrauma auf. Folge ist eine unter Umständen auch eine Gehirnerschütterung mit einer lebensbedrohlichen Steigerung des Hirndruckes. Die dazugehörigen Symptome treten bei Kleinkindern oft nach einem freien Intervall von 6 – 12 Stunden auf. Leitsymptome sind auftretende Lähmungen, Schielen, fehlender Pupillenreflex, Apathie, verstärkte Müdigkeit, Frieren, Blässe, Herzrasen und häufiges Erbrechen. Eine Überweisung zum entsprechenden Kinderarzt oder einer notärztlichen Einrichtung ist in diesen Fällen unerlässlich.

Was ist zu tun bei einer Frontzahnverletzung?

Frontzahnverletzung

Aktuelle Studien deuten darauf hin, dass zwei Drittel aller Frontzahntraumata bei Jugendlichen auftreten. Frontzahnverletzungen verlangen eine konsequente Erstversorgung. Diese Art der Verletzung ist irreversibel und kann schwere Folgen für die Lebensqualität ihres Kindes haben. 

Erleiden Jugendliche ein Frontzahntrauma, besteht häufig das Problem, den Zahn in dieser ästhetisch wichtigen Zone zu erhalten und Folgeschäden möglichst zu minimieren. Eine unterlassene oder falsche Therapie kann zu lebenslangem zahnärztlichem Therapiebedarf bei den Betroffenen führen. Ihr Kind hatte einen Unfall und dabei einen Zahn verloren, was dann? Zunächst legen Sie den Zahn in eine Zahnrettungsbox oder in ein Glas Milch. Am besten H-Milch. 

Dann begeben Sie sich zum Zahnarzt ihres Vertrauens oder einem Oralchirurgen, der den Zahn, falls es sich um einen bleibenden Zahn handelt, replantieren kann. Fehlt lediglich ein kleines Stück des Zahnes, kann dieses in der Regel wieder angeklebt werden. Aufgrund der Häufigkeit von Zahntraumata und deren möglicherweise kostenintensiven und langwierigen Versorgung befürwortet die Bundeszahnärztekammer eine Bevorratung von Zahnrettungsboxen in allen Kindergärten, Schulen, Sportstätten, Zahnarztpraxen und medizinischen Einrichtungen. 

Solch eine Box können Sie in jeder Apotheke besorgen.

Die Erstversorgung von Frontzahntraumata unterliegt einer besonderen Sorgfaltspflicht. Die Befragung beim Zahnarzt umfasst zunächst die Erhebung von Angaben zum Unfallhergang (was, wann wo, wer). Eine genaue Befragung ist wichtig, um bei Sport- oder Schulunfällen die entsprechenden Informationen und Zeugenaussagen für Nachfragen der Unfallkasse zu archivieren. 

Bei Schul-, Arbeits- und Wegeunfällen ist aus rechtlichen Gründen auch eine Untersuchung durch einen D-Arzt zu veranlassen. Hinzu kommen Fragen nach Art und Zeitpunkt bisheriger Behandlung, die Erhebung der Angaben zum Impfstatus (Tetanusschutz).  Dann wird die Verletzung gründlich Untersucht und einige Röntgenbilder angefertigt. Weichteilverletzungen werden genäht, und verlorengegangene Zähne oder Zahnteile werden wieder Eingesetzt und entsprechend der Art der Verletzung versorgt. 

Zum Ausschluss von möglichen Folgeschäden sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen nötig. Nach allen Arten von Frontzahntraumata müssen in regelmäßigen Abständen Vitalitätstest der betroffenen und der umliegenden Zähne erfolgen, am Unfalltag, nach 7 Tagen, nach 4 Wochen, nach drei Monaten, nach 6 Monaten und dann jährlich, um mögliche negative Folgen einer stillen Pulpennekrose wie Ankylose, internes Granulom oder externe Resorption rechtzeitig zu diagnostizieren. Die Anfertigung von Zahnfilmen zur Verlaufskontrolle ist frühestens 1-3 Monate nach dem Unfalltag indiziert und richtet sich nach dem jeweiligen Verletzungsmuster.

Sollte ihr Kind oder Sie einen Unfall mit Frontzahnschaden erleiden, stehen wir Ihnen in unserer Praxis jederzeit gerne zur Verfügung.


Anästhesie

Behandlung im Dämmerschlaf

Bei der Behandlung im Dämmerschlaf handelt es sich um ein Verfahren der Conscious Sedation. Dazu unterscheiden wir in unserer Praxis ein orales Verfahren zur Sedierung von der intravenösen Sedierung.

Bei der oralen Form wird dem Patienten 60 Minuten vor Behandlung ein Beruhigungsmittel als Tablette verabreicht, um einen traumähnlichen, entspannten und angstfreie Zustand herbeizuführen. Die eigentliche Schmerzausschaltung erfolgt dann während des Eingriffes durch eine örtliche Betäubung (Lokalanästhesie). Diese Methode wird aufgrund ihrer Einfachheit und Sicherheit von den meisten Patienten als angenehm empfunden und bevorzugt.

Für die intravenöse Sedierungsbehandlung wird eine Verweilkanüle in den Arm des Patienten gelegt, um dann kontinuierlich und bedarfsangepasst ein wirksames Sedativum über eine Infusion zu geben. Der Patient bekommt ein starkes Beruhigungsmittel verabreicht, so dass die Angst genommen und ein entspannter, schlafähnlicher Zustand herbeiführt wird, bleibt aber wach und kooperativ und die Funktion seiner Schutzreflexe ist nicht beeinträchtigt. Die eingesetzten modernen Medikamente sind sehr gut verträglich und gewährleisten einen raschen Wirkungseintritt, eine gute Behandlungssteuerung und ein zügiges Nachlassen des Dämmerschlafzustandes nach der Behandlung. Auch hier erfolgt die eigentliche Schmerzausschaltung während des Eingriffes durch eine örtliche Betäubung (Lokalanästhesie).  Während der Operation werden die Körperfunktionen (Atmung, Herz und Kreislauf) laufend überwacht. Dafür stehen in unserer Praxis moderne technische Mittel zur Verfügung, die dem allgemeinen medizinischen Standard entsprechen. Die Behandlung im Dämmerschlaf ist vornehmlich gesunden Patienten jungen und mittleren Alters vorbehalten. Das Risiko hängt dabei in erster Linie vom allgemeinen Gesundheitszustand ab. Damit eventuelle Gefährdungen besser eingeschätzt werden können, muss ein spezieller Anästhesiefragebogen vor dem Eingriff bei einer umfassenden Beratung und Besprechung sorgfältig ausgefüllt werden. Sollten bei Ihnen schwerwiegende Allgemeinerkrankungen (schwere Herzinsuffizienz, akuter Zustand nach Herzinfarkt, Herzrhytmusstörungen, Lungenemphysem, chronische Bronchitis, Mukoviszidose oder bestimmte Muskelerkrankungen) vorliegen, kann der  Dämmerschlaf (Sedierung) leider nicht durchgeführt werden.

Nach dem Eingriff muss der Patient zur Überwachung in der Praxis bleiben. Für den Heimweg und die Zeit danach ist es erforderlich, dass Ihnen eine erwachsene BEgleitperson zur Verfügung steht. Da das Reaktionsvermögen und die Urteilsfähigkeit mehr oder weniger stark beeinträchtigt sind, dürfen in den folgenden 24 Stunden nicht aktiv am Straßenverkehr teilgenommen, keine verantwortlichen Tätigkeiten ausgeführt und keine Maschinen bedient werden. Bitte beachten Sie, dass Sie in dieser Zeit auch nicht geschäftsfähig sind, und keine Verträge abgeschlossen werden. Eine weitere Überwachung durch Angehörige oder Freunde Zuhause ist also sinnvoll. Falls Sie weitere Fragen zur Sedierungsbehandlung in unserer Praxis haben, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Sie sind jederzeit herzlich willkommen.

Behandlung in Narkose

Der oralchirurgischen Praxis von PD Dr. Brüllmann in der Weißliliengasse in Mainz steht ein hochkarätiges Anästhesisten-Team zur Verfügung, welches so im ambulanten Bereich in Rhein-Main Gebiet einzigartig ist. Die dazu notwendige apparative Ausrüstung entspricht den aktuellen Richtlinien und ist auf einem qualitativ hochwertigen Stand. 

Die oralchirurgische Behandlung erfolgt dabei auf Wunsch als Wahlleistung unter total intravenöser Anästhesie (TIVA). 
Diese Form der Allgemeinanästhesie verzichtet völlig auf den Einsatz von Inhalationsanästhetika (Narkosegase). Die total intravenöse Anästhesie (TIVA) zählt derzeit als Goldstandard bei der Durchführung ambulanter Narkosen. Für die optimale Sicherheit bei der Allgemeinanästhesie und während der postoperativen Überwachung werden unsere Patienten gemeinsam durch Dr. Hermann und Dr. Rudolf betreut. Nach einigen Stunden Aufenthalt ist es möglich, mit einer Begleitperson die Praxis wieder zu verlassen. 

Vor dem oralchirurgischen Eingriff in Allgemeinanästhesie wird einen OP- Aufklärung über die Art des operativen Eingriffes und der Narkoserisiken durchgeführt. Bei Patienten mit bestehenden Vorerkrankungen kann dabei im Vorfeld die Übermittlung von Laborbefunden (Blutwerte, EKG) durch den Hausarzt oder Internisten sinnvoll sein. 


Prophylaxe

Parodontitisprophylaxe

Die Parodontitis ist eine ernste Erkrankung des Zahnhalteapparates welche zu Zahnverlust führen kann. Erkrankungen des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates haben ihre gemeinsame Ursache in bakterieller Plaque und deren Stoffwechselprodukte. Dabei handelt es sich bei der Plaque um einen bakteriellen Film, der die Zahnhartsubstanz schrittweise überwächst. 

Eine besondere Form von Plaque ist Zahnstein. Es handelt sich dabei um Plaque, die durch Speichelmineralien mineralisiert wurde (harter Zahnbelag). Bei unzureichender Mundhygiene entsteht dabei in der Zahnfleischfurche um den Zahn zunächst ein weicher, bakterienbeladener Belag, der nach einigen Tagen zu Rötung und Entzündung des Zahnfleisches führt. Das Zahnfleisch wird dann empfindlich und blutet schon bei kleinsten Berührungen.

Dies führt beim Patienten dann oft zu einer weiteren Vermeidung der Zahnbürste. Bleiben Zahnfleischentzündungen länger bestehen, so kommt es zu schrittweisem Abbau des Kieferknochens. Dadurch entstehen Taschen, in welchen die Plaque in die Tiefe wandern und zu weiterem Knochenabbau führen kann.

Eine ideale Prophylaxe von Karies und Zahnfleischerkrankungen resultiert aus der Schaffung einer möglichst plaque- und zahnsteinfreien Mundhöhle. Ohne Zahnbelag kann sich keine Parodontitis entwickeln. Daher ist eine regelmäßige und sorgfältige Mundhygiene die wichtigste Basismaßnahme zur Vorbeugung. Welche Zahnbürsten oder welche Zahnpasta Sie verwenden, steht dabei zunächst nicht im Vordergrund. 

Wichtig ist vor allem die regelmäßige Durchführung der Mundhygiene morgens und abends. Machen Sie sich bewusst, dass wirklich alle Zahnflächen, innen wie außen sowie die Zahnzwischenräume (mit Zahnseide) gereinigt wurden. Manchmal entpuppt sich auch eine eher unbekannte Zahncreme als Geheimtipp und erweist sich als ebenso wirksam wie teurere Markenprodukte.

Außerdem sollte in regelmäßigen Abständen eine professionelle Zahnreinigung zur Parodontitisprophylaxe durchgeführt werden. Prophylaxesitzungen bei Ihrem Hauszahnarzt sollten deshalb zwingend regelmäßig wahrgenommen werden!

Nutzen der regelmäßigen Prophylaxe

Prophylaxesitzungen bei Ihrem Hauszahnarzt sollten regelmäßig wahrgenommen werden! Dies hat folgenden Grund: Die zahnmedizinische Prophylaxe beinhaltet vorbeugenden Maßnahmen, die verhindern, dass Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates entstehen oder sich verschlimmern. Es wird im Rahmen der regelmäßigen Kontrolluntersuchungen eine komplette Inspektion der Mundschleimhaut, der Zähne und des Zahnfleisches vorgenommen.

Dadurch kann Ihr Hauszahnarzt eventuell vorhandene Probleme rechtzeitig erkennen und beheben.

Karieserkrankungen der Zähne und Erkrankungen des Zahnhalteapparates haben ihre gemeinsame Ursache in bakterieller Plaque und deren Stoffwechselprodukten. Dabei handelt es sich bei Plaque um einen bakteriellen Film, der die Zahnhartsubstanz schrittweise überwächst. Eine besondere Form von Plaque ist Zahnstein. Es handelt sich dabei um Plaque, die durch Speichelmineralien mineralisiert wurde (harter Zahnbelag). Eine ideale Prophylaxe von Karies und Zahnfleischerkrankungen resultiert aus der Schaffung einer möglichst plaque- und zahnsteinfreien Mundhöhle. Dieses Ziel kann nur durch geeignete Mundhygienemaßnahmen erreicht werden.

Dies gilt sowohl für Ihre natürlichen Zähne als auch für Ihren Zahnersatz. Sie selbst können Prophylaxemaßnahmen bei sich durchführen: Dabei kommen neben der Zahnbürste (manuell oder elektrisch) und der Zahnpasta vor allem zusätzlich zuckerfreier Kaugummi, Mundwasser und Mundspüllösungen und insbesondere die Zahnseide zum Einsatz. Als unterstützende Maßnahme ist zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung anzuraten. Dafür setzen Sie sich mit Ihrem Hauszahnarzt in Verbindung.

Die Versorgung mit Zahnimplantaten ist bei Standardindikationen inzwischen durch eine hohe klinische Verlässlichkeit und Vorhersagbarkeit gekennzeichnet, vor allem dann, wenn Risikofaktoren wie bereits Zahnfleischentzündungen, die die Entstehung einer Periimplantitis begünstigen, bereits vor der Implatation berücksichtigt oder ausgeschlossen werden. Trotzdem kann es in der Schleimhaut oder im Knochen um Implantate zu Entzündungen kommen. Dieser sogenannten Periimplantitis kann durch Prohylaxemaßnahmen vorgebeugt werden. Die Periimplantitis wird ebenso wie die Parodontitis durch Bakterien im oralen Biofilm ausgelöst. Dementsprechend lautet in beiden Fällen die Devise: Weg mit dem Biofilm!

Dabei kommen neben der Zahnbürste insbesondere die Zahnseide und kleine Zwischenraumbürsten zum Einsatz. Als unterstützende Maßnahme ist hier zwingend zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung anzuraten. Dazu ist es von Vorteil, wenn man den Patienten bereits vor der Implantatinsertion intensiv aufklärt und betreut. Auf diese Weise kann man ihm schon im Vorfeld der Implantation die große Bedeutung der professionellen und häuslichen Zahnreinigung für den Behandlungserfolg vermitteln und den Patienten auf eine enge Zusammenarbeit bei der Nachsorge durch den Hauszahnarzt vorbereiten.

Neben diesen zahnärztlichen Maßnahmen zur Vorbeugungen von Karies und Zahnfleischerkrankungen können auch Untersuchungen zur Vorbeugung von Tumoren der Mundhöhle notwendig werden. Dies beinhaltet zunächst jährliche Inspektionen der Mundschleimhaut auf etwaige Veränderungen in Farbe und Beschaffenheit. Wird eine Veränderung diagnostiziert, die nach 7 Tagen nicht abgeheilt ist, so wird in der Regel eine Probeexcision vorgenommen. Dazu wird in der Regel im Bereich einer intraoralen Schleimhautveränderung unter Lokalanästhesie eine kleine Probe genommen und an den Pathologen, zur Befundung unter dem Mikroskop, weitergeleitet. Harmlose Mundschleimhautveränderungen werden dann im weiteren Verlauf nach histologischer Diagnosesicherung jährlich oder mehrfach jährlich mittels Fotodokumentation und einer jährlichen Bürstenbiopsie im Rahmen der Tumorprophylaxe vom Oralchirurgen oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen untersucht.

Sollte eine schwerwiegende Mundschleimhautveränderung durch die Probeexcision festgestellt worden sein, so erfolgt in der Regel die sofortige Überweisung an die entsprechende Fachklinik.


Schwangerschaft

Behandlung in der Schwangerschaft

Schwangerschaft

Die Schwangerschaft ist eine Zeit, in der die Mundhygiene besonders beachtet werden muss. Häufig kommt es nämlich durch die anstehenden hormonellen Veränderungen insbesondere zu entzündlichen Zahnbettveränderungen. 

Schwangere klagen oft über ein empfindliches, leicht blutendes Zahnfleisch trotz gleich gebliebener Mundhygienegewohnheiten.  Die vermehrte Hormonausschüttung während der Schwangerschaft führt zu einer vermehrten Schleimhautdurchblutung mit Gewebsauflockerung, die bereits bestehende Zahnbettreizungen oder -erkrankungen verstärken können. Ihr Hauszahnarzt wird Ihnen deshalb mehrfach zu einer professionellen Zahnreinigung raten. In seltenen Fällen kann es zur Entwicklung von massiven, geschwulstartigen Zahnfleischwucherungen kommen (Epulis gravidarum). Diese Wucherungen im bezahnten Bereich, sind meist schmerzunempfindlich, können aber bei Berührung leicht bluten. Bei extremem Wachstum der Wucherungen kann es aber zu Einbissverletzungen kommen, die dann durch eine anschließende bakterielle Infektion zu starken Schmerzen und Entzündungen führen. In diesen Fällen sollte eine chirurgische Gewebsentfernung durchgeführt werden.

Die Schwangerschaft ist eine Zeit, in der die werdende Mutter besonderer Aufmerksamkeit und Fürsorge bedarf. Bei eventuellen Behandlungen und dem Einsatz von Medikamenten muss dabei auch auf das Wohl des werdenden Kindes geachtet werden. 

Alle aufschiebbaren Zahnbehandlungen sollte wenn möglich auf die Zeit nach der Entbindung verschoben werden. Trotzdem sind die Behandlung von Schmerzen, Entzündungen und die Entfernung abgebrochener oder entzündeter Weisheitszähne jederzeit möglich. Schmerzfreie oralchirurgische Eingriffe während dieser Zeit können unter Verwendung von geeigneten Lokalanästhetika durchgeführt werden. 

Das Präparat der Wahl in diesem Fall ist Articain, da sich dieses zu 96% an die Plasmaproteine bindet und im Blut der Mutter völlig durch unspezifische Esterasen eliminiert wird. Bei einer Lokalanästhesie mit Articain können Sie sich als werdende Mutter darauf verlassen, dass ihrem Kind kein Schaden zugeführt wird, da dieses Medikament nicht den Blutkreislauf der werdenden Leibesfrucht erreichen kann. Als Schmerzmittel nach einem operativen Eingriff hat sich seit langem Paracetamol bewährt und über viele Jahre als unschädlich erwiesen. Trotzdem raten wir nicht zu einer andauernden Selbstmedikation bei Zahnschmerzen oder Entzündungen. 

Sollte bei Ihnen während der Schwangerschaft einmal ein oralchirurgischer Eingriff notwendig sein, würden wir uns freuen, Sie bei uns in der Praxis begrüßen zu dürfen.  Für weitere Informationen steht Ihnen unser Praxisteam jederzeit zu Verfügung.

Zahnbehandlung in der Schwangerschaft bei Notfällen

Die Schwangerschaft ist ein Grund zur Freude. Allerdings ist in manchen Phasen der Schwangerschaft ein besonderes Augenmerk auf die Folgen einer zahnärztlichen Behandlung zu legen.

Im ersten Schwangerschaftsdrittel (1. Trimenon, bis zur 14. Woche) findet die Organbildung des Kindes statt. Abgesehen von Notfällen, sollte hier möglichst von zahnärztlichen Eingriffen abgesehen werden. 

Was aber tun bei starken Schmerzen? In diesen Fällen muss eine Notfallbehandlung durchgeführt werden, da sich die Folgen von Stress und der bakteriellen Belastung negativ auf Mutter und Kind auswirken können. Vor allem bei Gesichtsschwellungen durch dentogene Infektionen kann unter Umständen eine Sepsis entstehen. Die besondere Sorge von Mutter und Angehörigen besteht zumeist darin, die Organbildung des Ungeborenen zu stören. Trotzdem muss eine suffiziente Schmerztherapie durchgeführt werden. Dazu ist eine Lokalanästhesie zur Schmerzausschaltung unerlässlich. Eine schmerzhafte Behandlung ohne Betäubung setzt das ungeborene Kind zudem hohen Dosen an Adrenalin aus. Laut der aktuellen wissenschaftlichen Literatur ist Articain hierbei am besten geeignet. Dieses Lokalanästhetikum besitzt eine 96%-tigen Plasma-Eiweißbindung, sodass es selbst bei versehentlicher intravasaler Injektion nicht zu einem Übertritt über die Plazentaschranke zum Fötus kommt. Der schuldige Zahn wird nach entsprechender Anästhesie aufgebohrt, initial aufbereitet und mit einem Calciumhydroxidpräparat und einer provisorischen Füllung behandelt. 

Eine im weiteren notwendige Wurzelbehandlung kann auf das 2. Trimenon oder die Zeit nach der Entbindung verschoben werden. 

Dentogene Abszesse werden durch Abszesseröffnung behandelt. Unter Umständen muss der den Abszess verursachende Zahn später entfernt werden. Im Falle dentogener Infektionen muss in manchen Fällen zusätzlich ein Antibiotikum gegeben werden. Dazu eignen sich am besten Amoxicillin oder auch Erythromycin im Falle einer Penicillinallergie. Als Schmerzmittel eignet sich Paracetamol.

Röntgenuntersuchungen sind in der Schwangerschaft bei entsprechender Indikation und Schutzmaßnahmen durchaus erlaubt. Die Strahlenbelastung im Bauchbereich entspricht dabei noch nicht einmal der normalen täglichen Strahlenaufnahme. 
Ein Beispiel: Eine Einzelzahnaufnahme entspricht einer effektiven Dosis von 1μS (Mikrosievert), die Strahlenbelastung einer modernen digitalen Panoramaaufnahme entspricht ca. 8μS. Zum Vergleich, ein Flug von Frankfurt nach New York und zurück führt zu einer durchschnittlichen effektiven Dosis von ca. 100 μS. Röntgenaufnahmen zur Absicherung der Diagnose sind also durchaus zu vertreten. Die letztendliche Einwilligung zur Röntgenuntersuchung muss aber durch die werdende Mutter gegeben werden. Bei vorhandenen Zweifeln, wenn es um Röntgen oder Medikationen geht, empfiehlt sich immer die Rücksprache mit dem Frauenarzt. 

Das 2. Trimenon (4.-7. Monat bzw. 13.-21. Gestationswoche) stellt einen guten Zeitraum für notwendige zahnmedizinische Eingriffe außerhalb der Notfallbehandlung dar. Im letzten Drittel der Schwangerschaft sollte man die Schwangere vor jeder Art von Stress schützen, um keine Frühgeburt auszulösen. Auch in dieser Phase sollten nur Notfallmaßnahmen stattfinden. 

Zu empfehlen ist jeder Patientin mit Kinderwunsch, vor der geplanten Schwangerschaft eine gründliche Untersuchung und eine
professionelle Zahnreinigung beim Hauszahnarzt durchführen zu lassen. Eine ausführliche zahnmedizinische Untersuchung gehört in diesem Fall genau wie die Anfertigung von Röntgenbildern zur Befunderhebung dazu. Im Röntgenbild sichtbare entzündete Wurzelspitzen oder operativ zu entfernende Weisheitszähne sind für Schwangere überflüssiger Stress, weshalbeine optimale Behandlung der festgestellten Befunde stattfinden sollte.

Röntgendiagnostik in der Schwangerschaft

Röntgendiagnostik ist in der Schwangerschaft zu vermeiden.

Aber nicht jede Röntgenuntersuchung führt zu einer Schädigung des Embryos. Eine zahnärztliche Röntgenaufnahme erreicht eine Dosis zwischen 1µS (intraoraler, digitale aufgenommener Zahnfilm) und 8µS.

Im Vergleich dazu sind wir alle durch natürliche Strahlung (kosmische oder terrestrische Strahlung) einer Dosis von 3,5 mSv pro Jahr ausgesetzt. Wirkt eine Dosis von 30 mGy, auf die Frucht ein, also das Zehnfache der natürlichen Strahlung, so beginnt die Strahlenschädigung für das Ungeborene. Eine genau definierte Schwellendosis ab der eine Fruchtschädigung eintritt, gibt es nicht.

Es herrscht aber Einigkeit darüber, dass es derzeit keinen einzigen wissenschaftlichen Nachweis dafür gibt, dass Fetalschäden unterhalb von einer Dosis von 50mSv auftreten (American College of Obstetricians and Gynecologists: Guidelines for diagnostic imagings during pregnancy, 2004).

Diese Dosis entspricht dem 50tausendfachen einer zahnärztlichen Röntgenaufnahme. Röntgenstrahlen im zahnärztlichen Bereich erreichen also nicht die Belastungen, die einen Embryo schädigen, da bereits die natürliche Strahlung um einen Faktor von 500 bis 1000mal stärker ist.

Trotzdem gilt beim Einsatz von Röntgenstrahlung das ALARA Prinzip (As Low As Reasonable Achievable), das heißt, es soll die geringstmöglich Strahlendosis eingesetzt werden, die für eine gute Diagnostik ausreichend ist, und auch nur dann, wenn unbedingt nötig.

Röntgenuntersuchungen in der Schwangerschaft dürfen aber trotzdem nur bei zwingender Indikation durchgeführt werden. Zusätzlich sollte die Zeitspanne der Organbildung in der Frühschwangerschaft vermieden werden. Wenn eine Röntgendiagnostik unvermeidbar ist, wie z.B. bei dentogenen Infektionen, Kieferfrakturen oder Schwellungen unklarer Genese, sollte man dem Patienten bewusst machen, dass normale zahnärztliche Röntgenaufnahmen (Zahnfilme) an der untersten Dosisgrenze aller medizinischen Röntgenaufnahmen liegen.

Röntgenuntersuchungen sind in der Schwangerschaft bei entsprechender Indikation und Schutzmaßnahmen durchaus erlaubt. Die Strahlenbelastung im Bauchbereich entspricht dabei noch nicht einmal der normalen täglichen Strahlenaufnahme. Die letztendliche Einwilligung zur Röntgenuntersuchung muss aber durch die werdende Mutter gegeben werden. Diese sollte schriftlich erfolgen.
Bei vorhandenen Zweifeln, empfiehlt sich immer die Rücksprache mit dem Frauenarzt.


Lexikon

Antikoagulantien

Bei chirurgischen Maßnahmen muss die besondere Blutungsgefahr, die bei Patienten unter Antikoagulantien Therapie besteht, besonders beachtet werden.

Folgende Medikamente vermindern dosisabhängig die Gerinnbarkeit des Blutes: Marcumar, Pradaxa, Clopidogrel (Plavix), ASS und Heparinderivate. Diese Medikamente werden zum Schutz vor Thrombosen und Embolien gegeben. Häufige Gründe für diese Therapie sind künstliche Herzklappen, Herzrhythmusstörungen, Thrombosen, Therapie nach Apoplex oder Lungenembolien.

Durch entsprechende präoperative Diagnostik kann das Blutungsrisiko auf ein komfortables Maß minimiert werden. In der Regel ist dazu keine Veränderung der aktuellen Patientenmedikation notwendig. In unserer Praxis verwenden wir Verbandplatten und lokale Hämostyptika zur Unterbindung von Nachblutung. Dadurch ist es uns möglich, Marcumar Patienten und andere Patienten bis zu einem INR von 2,5 (Quick ca. 20%) ambulant zu behandelt. Diese Technik lässt sich auch gut bei anderen Antikoagulantien wie z.B. Clopidogrel, Pradaxa oder Heparin anwenden. Dabei werden aber weitere Blutwerte wie z.B. die APTT und die Thrombozytenzahl vor dem Eingriff bestimmt. Vor jeder oralchirurgischer Behandlung mit Blutungsgefahr ist für den Oralchirurgen die Kenntnis der aktuellen Gerinnungswerte wichtig. Dazu halten Sie bitte bei einem Vorgespräch die Entsprechenden Blutwerte, die Sie von Ihrem Hausarzt erhalten können, bereit. Gerne können Sie uns auch ein Liste Ihrer bestehenden Krankheiten und Medikamente (mit Name des Medikaments / Dosierung und Einnahmezeiten) zur Untersuchung mitbringen. Bitte füllen Sie bereits zur Voruntersuchung den Ihnen bei der Anmeldung ausgehändigten Anamnesebogen sorgfältig aus, dabei wird Ihnen eine Liste Ihrer Erkrankungen und Medikamente hilfreich sein. Bei Rückfragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.  

Antibiotika-Anwendung in der Zahnheilkunde

Antibiotika sind unverzichtbare Medikamente zur Behandlung bakterieller Infektionen.

Aktuell verlieren jedoch viele Antibiotika ihre Wirkung und es ist längst Realität, dass bei Patienten nicht nur ein, sondern auch zwei, drei oder noch mehr Antibiotika versagen, da die Erreger unempfindlich geworden sind. Auch wenn Infektionen mit multiresistenten Keimen zunehmend häufiger vorkommen, liegen nicht allein dort die Ursachen für Resistenzen. 

Ein Teil des Problems geht auf die Angewohnheit zurück, Antibiotika auch dann einzunehmen, wenn diese gar nicht unbedingt nötig sind. Damit bekommen vorhandene Bakterien die Chance, Resistenzen gegen die Medikamente zu entwickeln und über sogenannten Plasmide an andere Bakterien weiterzugeben.  Dabei gehen circa 30% der Verordnungen laut einer Befragung von Hausärzten von 2015 auf die Forderung der Patienten nach Antibiotika zurück. 

So kommt es dazu, dass Antibiotika auch bei Erkältungen eingefordert und auch angewandt werden. Erkältungen werden jedoch zumeist durch Viren verursacht. Antibiotika helfen hingegen nur bei bakteriellen Infektionen. Viele Patienten möchten ein Antibiotika-Rezept, um schnell wieder fit zu sein.

Dieses Verhalten existiert auch im zahnärztlichen Bereich. Patienten sollten Antibiotika aber nur dann einnehmen, wenn ihr Arzt sie für wirklich nötig hält und den Anweisungen zur Einnahme genau folgen. Durch Operationen in der Mundhöhle werden regelmäßig Bakteriämien ausgelöst oder aus der lokalen Wundkontamination mit den in der Mundhöhle ansässigen Keimen kann sich in der Folge eine postoperative Wundinfektion entwickeln. 

Operative Eingriffe in der Zahnheilkunde führen in ca. 8% zu Wundinfektionen. Laut allgemeiner Ansicht können Antibiotika dies verhindern. Diesem erwünschten Effekt der Antibiotika steht neben der Resistenzproblematik das Auftreten einer Reihe weiterer potentieller unerwünschter Ereignisse gegenüber. Die Verabreichung von Penicillinpräparaten kann zu allergische Reaktionen führen. Bei 1% bis 10% der Patienten treten solche Überempfindlichkeitsreaktionen nach der Einnahme von Penicillin auf. Der Einsatz von Antibiotika zur Vermeidung von postoperativen Wundinfektionen muss deshalb sorgfältig abgewogen werden.

Die Einnahme von Antibiotika bei Zahnschmerzen ist in den allermeisten Fällen nicht zielführend. Starke Zahnschmerzen werden zunächst durch eine kariöse Infektion des Zahnmarks hervorgerufen (Pulpitis, der Zahn reagiert stark schmerzhaft auf Kälte oder Wärme). Die sogenannte Pulpitis ist eine Entzündung des Weichgewebes im Zahninneren, was dazu führt, dass im Zahn ein hoher Druck entsteht, der den weiteren Zutritt von Nährstoffen und damit auch der Antibiotika zum Zahnmark verhindert. Wird diese Entzündung des Zahnmarks ignoriert, nehmen die Schmerzen (unter Umständen nach einer Phase sehr starker Schmerzen) wieder ab. Der betroffene Zahn ist dann bereits abgestorben. Dann kann es durch den Zutritt von Bakterien in den Kieferknochen über einige Zeit zu eitrigen dentogenen Infektionen und Abszessen kommen, welche dann wiederum mit einem Antibiotikum behandelt werden müssen. Diese Infektionen zeigen sich durch Schwellungszustände oder starke Klopf- oder Berührungsempfindlichkeit des betroffenen Zahnes im Anfangsstadium. 

Eine Selbstmedikation mit noch Zuhause vorhandenen Antibiotika kann in diesen Fällen unter Umständen unwirksam sein oder zu Resistenzen führen. Außerdem muss der ursächliche Herd fachgerecht behandelt werden, um ein erneutes Auftreten von dentogenen Infektionen zu verhindern.

Bei Knochenaufbau-Maßnahmen und Implantationen kann durch die Antibiotikagabe die Anzahl der postoperativen Wundinfektionen im Vergleich zu Operationen ohne Antibiotikagabe reduziert werden. Die Ergebnisse der aktuellen Literatur zeigen, dass für die Zahnentfernung oder Wurzelspitzenresektionen derzeit der Konsens besteht, dass eine systemische perioperative Antibiotikagabe zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen für diese Eingriffe bei Patienten ohne bestehende schwere Allgemeinerkrankungen nicht notwendig ist. 

Anlässe für eine antibiotische Behandlung bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen sind ein  reduzierter Allgemeinzustand (z. B. Untergewicht, hohes Fieber), vorliegen immunologischer Störungen (z.B. Cortison-Therapie, Chemo-Therapie), lokale Störung des Knochenstoffwechsels (Bestrahlung, Bisphosphonat-Therapie), schwere dentogenen Infektionen (Infiltrate, Abszesse) mit Ausbreitungstendenz der Infektion (z.B. Schluckbeschwerden, Kieferklemme, Atemnot, Fieber), vorausgegangene chirurgische Maßnahmen mit höherem Infektionsrisiko (z. B. Knochenaugmentation, Implantationen) und unmögliche oder erfolglose chirurgische Intervention bei bestehenden dentogenen Infektionen (z. B. fehlender Austritt von Eiter nach Inzision).

Bisphosphonate und Chemotherapie

Oralchirurgische Behandlungen während der Einnahme von Bisphosphonaten oder während Chemotherapie sind möglich, unter Einhaltung anerkannter Vorgehensregeln.

Bisphosphonate finden Ihren Einsatz seit ca. 20 Jahren erfolgreich bei der Behandlung des multiplen Myeloms oder der Metastasierung solider Tumoren wie dem Mamma-Karzinom, Prostata-Karzinom, Nieren-Karzinom und anderen Knochenstoffwechselstörungen. Neuerdings wird diese Stoffgruppe auch vermehrt zur Behandlung der Osteoporose eingesetzt. Bisphosphonate vermindern die Knochenresorption durch Hemmung der Osteoklasten und Verändern auch den Aufbau der Gefäße und den Stoffwechsel der Mundschleimhaut, was vor allem bei der Wundheilung zu Problemen führen kann. Die Halbwertszeit dieser Medikamente kann Monate oder gar mehrere Jahre betragen. Ab dem Jahr 2003 erschienen die ersten Fallberichte über durch Bisphosphonate verursachte Kiefernekrosen nach oralchirurgischen Eingriffen. Dabei sind vor allem Patienten betroffen, die über längeren Zeitraum mit höheren Dosen an Bisphosphonaten behandelt wurden. Bei der Kiefernekrose kommt es zu einem massiven Absterben von Kieferknochen nach Knocheninfektion, nach Auftreten von Weichteilknochenwunden oder nach Zahnextraktion während oder nach der Einnahme hoher Dosen von Bisphosphonaten. Eine gleichzeitige Chemotherapie oder Kortison-Einnahme kann dabei das Risiko für den Patienten erhöhen. Als Symptomatik treten langfristig freiliegende, stark riechende Knochenwunden auf, die keine Tendenz zur Abheilung zeigen.

Zur Prophylaxe empfehlen wir eine Früherkennung und Prävention. Sollte bei Ihnen eine Bisphosphonat- oder Chemotherapie geplant sein, bitten wir Sie, sich zu Ihrem Hauszahnarzt zu begeben, um Ihren Mundgesundheitszustand beurteilen zu lassen. Entzündliche Prozesse im intraoralen Schleimhaut und Kieferbereich sollten saniert werden. Dafür wird ein Röntgenbild angefertigt, um versteckte Entzündungsprozesse in Ihrem Kiefer zu diagnostizieren und gegebenenfalls einen Sanierungsplan festzulegen. Diese Untersuchung umfasst eine Beratung über das Risiko einer Kiefernekrose, eine Einleitung der Sanierung entzündlicher Prozesse im Bereich der Mundhöhle, restaurative Maßnahmen erhaltungswürdiger Zähne, Intensivierung der Mundhygiene, Überprüfung vorhandenen Zahnersatzes auf Druckstellen und die Einbindung in regelmäßige Kontrollen. Die Zahnsanierung sollte bei Hochrisikopatienten vor Beginn einer  Bisphosphonat- oder Chemotherapie abgeschlossen sein.

Falls nun aber während einer  Bisphosphonat- oder Chemotherapie doch chirurgische Maßnahmen im Mundbereich notwendig werden, sollten diese von einem Arzt durchgeführt werden,  der mit dem Krankheitsbild vertraut ist. Dabei ist eine Antibiotikaprophylaxe vor dem Eingriff dringend notwendig. Der Eingriff selbst wird dann möglichst atraumatisch durchgeführt unter spannungsfreier plastischer Deckung der Wundareale (z.B. bei Zahnextraktion). Sollte bei Ihnen herausnehmbarer Zahnersatz vorhanden sein, so muss dieser so modifiziert werden, dass es zu keiner Druckbelastung des Operationsgebietes kommt. Die Bisphosphonat- oder Chemotherapie muss bei dieser Art des Vorgehens nicht unterbrochen werden, was der Behandlung Ihrer Grunderkrankung zu Gute kommt. Alle oralchirurgischen Behandlungen werden dazu streng mit Ihrem Onkologen oder Internisten abgestimmt. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, so steht Ihnen unsere Praxis gerne zur Verfügung.

DVT Bildgebung

DVT Bildgebung

Die digitale Volumentomographie (DVT) ist ein dreidimensionales, bildgebendes Tomographie-Verfahren. Diese Technik ist ein computerunterstütztes Röntgenverfahren zur Erzeugung von Schichtbildern. Dabei wird unter Einsatz von Röntgenstrahlen ein dreidimensionales Bild der Kieferknochen erzeugt, ähnlich zur Computertomographie (CT). Im Gegensatz zum CT benötigt diese Technik aber nur einen Umlauf, da die Schichten mittels eines Strahlenkegels anstatt mit einem Strahlenfächer erzeugt werden. Dadurch hat ein DVT eine geringere Strahlenbelastung als ein CT-Volumen vergleichbarer Größe und ist deshalb für Zahnärzte und Oralchirurgen mit entsprechender Fachkunde für die Zahnmedizin zugelassen.

Indikationen für eine DVT Diagnostik in der Zahnheilkunde sind unter anderem die Implantatplanung, Planung umfangreicher Zahnfreilegungen oder riskanter Osteotomien (z.B. Weisheitszahnentfernung). Bei der Weisheitszahnentfernung bestehen spezielle Risiken, die bei der Planung besondere Beachtung erfordern. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Nervschädigung zu nennen. Diese Komplikation tritt zum Glück selten auf und lässt sich in aller Regel sicher vermeiden. Konventionelle Röntgenaufnahmen lassen ein anatomisches Risiko für eine Nervschädigung aufgrund ihrer Zweidimensionalität oft nur erahnen. Zu einer vollständigen Erfassung der Situation bieten wir Ihnen deshalb in unserer Praxis die Möglichkeit einer dreidimensionalen Röntgenaufnahme des Unterkiefers (DVT), um solche Komplikationen rechtzeitig zu erkennen und Ihre Weisheitszähne sicher zu entfernen.
Weiterhin kann die DVT Bildgebung zur Planung aufwändiger Eckzahnfreilegungen eingesetzt werden. Röntgenologisch können verlagerte zumeist Eckzähne mittels exzentrischen Zahnfilmen lokalisiert werden. Diese Art der Diagnostik bietet sich vor allem bei jungen Patienten aus Gründen der geringen Strahlenbelastung an. Eine DVT Diagnostik ist aber dann sinnvoll, wenn der verlagerte Eckzahn mittels konventioneller Röntgentechnik nicht eindeutig lokalisiert werden kann oder wenn eine extreme Vereinfachung der operativen Freilegung, z.B. bei extrem hoher Verlagerung, durch die DVT Diagnostik zu erwarten ist.

Zur Anfertigung gibt es bei uns ein modernes Gerät, in das sich der Patient hineinstellen kann, so wie Sie es bei der Anfertigung der Panoramaschichtaufnahme bei Ihrem Hauszahnarzt gewohnt sind.

Frontzahntrauma

Neben vielen Eingriffen, die (weit) im Voraus geplant werden können, gibt es Momente, in denen eine unverzügliche Behandlung zwingend erforderlich wird und der Zahnarztbesuch nicht aufzuschieben ist. Zu solchen Situationen zählen auch Unfälle, in denen sich ein Frontzahntrauma ereignet, etwa durch einen Unfall oder Sturz auf Kinn bzw. Kiefer.

Selbstverständlich muss in diesem Falle primär ein Schädel-Hirn Trauma ausgeschlossen werden, und unter Umständen anderweitige Verletzungen versorgt werden.

Doch ist dies erfolgt, wird Augenmerk auf etwaige Zahnverletzungen gelegt:

Am besten werden ausgeschlagene oder ähnlich verloren gegangene Zähne oder Zahnfragmente, sofort und überdies sehr vorsichtig- ohne Berührung der Wurzel- in einer Zahnrettungsbox gelagert und darin mit zum Zahnarzt transportiert. In einer solchen Zahnrettungsbox, können Zellen, die die Zahnwurzel umkleiden und welche für die weiteren Überlebenschancen des Zahnes essentiell sind tatsächlich bis zu drei Tagen überleben. Doch zugegeben- wer trägt schon immer eine Zahnrettungsbox bei sich?

Ein alternatives Nährmedium für die sensiblen Zellen des verlorenen Zahns stellt ultrahocherhitze H-Milch dar. Es ist das Mittel zweiter Wahl- aber auch darin lässt sich der Zahn für die ersten kritischen Stunden gut aufbewahren, bis eine spezialisierte Behandlung durch den Zahnarzt beginnt.

Insbesondere bei jungen Patienten, die sich im Wachstum befinden, möchte man gewährleisten, dass bleibende Schäden am Zahn(halteapparat) im besten Falle vermieden oder zumindest auf ein Minimum reduziert werden.

Wie sich die Prognose und der weitere Ablauf ganz exakt gestaltet, lässt sich schwer schon in der ersten Minute vorhersagen, doch man kann mit präziser Diagnostik und der richtigen Erstversorgung maßgeblich Einfluss darauf nehmen. In der Regel gelingt eine Reposition des Zahns oder eines Zahnfragments mit lokaler Anästhesie schmerzfrei.  Milchzähne müssen im Übrigen nicht reponiert werden, doch sollte trotzdem zügig ein Arzt aufgesucht werden.

Oft ist erst im Laufe einiger Wochen, gar Monate absehbar, wie sich eine definitive Therapieform gestaltet. Diese kann eine Wurzelkanalbehandlung sein, im ungünstigsten Fall kann eine Zahnentfernung mit späterer Lückenversorgung nötig werden.

Doch selbst bei Zahnverlust wird es durch eine Brücke oder mithilfe eines Implantats gelingen, ihr gewohntes Erscheinungsbild -eine ästhetische Front- wiederherzustellen.

Bleiben Sie sturzfrei und gesund!

Frontzahntrauma

Implantate und Osteoporose

Die Knochenqualität spielt bei der Implantation die entscheidende Rolle. Ist nicht genügend feste Knochenmasse vorhanden, wird das Implantat nicht halten. Patientinnen oder Patienten, die an Osteoporose (Knochenschwund) leiden, sehen daher eine Implantation mit Sorge.

Aktuelle Studien zeigen allerdings wenig Evidenz für negative Auswirkungen von Osteoporose auf die Erfolgsraten von Implantaten ( Guobis Z, Pacauskiene I, Astramskaite I. General Diseases Influence on Peri-Implantitis Development: a Systematic Review. J Oral Maxillofac Res. 2016 Sep 9;7(3):e5. Review). Bei vielen Osteoporose-Patienten hat ein Arzt bereits die Knochendichte gemessen. Allerdings erlauben die erhobenen Werte keine sicheren Rückschlüsse auf den Zustand der Kieferknochen oder die Erfolgsraten von Implantaten.

Wie gut die Knochensubstanz in der Implantationsregion ist, lässt sich nur während der Operation korrekt oder teilweise auch vorher mittels einer dreidimensionalen Röntgenaufnahme beurteilen.
Bone Condensing: ein konisches Instrument wird vertikal so in den Knochen eingebracht, das sich die Kavernen im Knochen verdichten. Es entsteht Knochen mit kleineren Hohlräumen (rechts).

Bone Condensing: ein konisches Instrument wird vertikal so in den Knochen eingebracht, das sich die Kavernen im Knochen verdichten. Es entsteht Knochen mit kleineren Hohlräumen (rechts)

Bei Vorliegen von weichem, weniger dichtem Knochen wird zunächst nur ein kleines Loch gebohrt und das Implantat vorsichtig eingeklopft. Der Vorteil: Es wird weniger Knochenmaterial abgetragen. Der Knochen bleibt erhalten und wird verdichtet. Dieses Verfahren kann dem Implantat einen besseren Halt geben. Zusätzlich ist die Einhaltung einer längeren Einheilungszeit zu empfehlen (6 – 12 Monate im Oberkiefer).

Probleme können bei der Behandlung der Osteoporose mit Bisphosphonaten auftreten. Diese Substanzen reduzieren den Knochenstoffwechsel anhaltend und lagern sich zum Teil in den Knochen ein. Die Halbwertszeit der Medikamente beträgt zum Teil 10 Jahre. Die Fachgesellschaften sind sich derzeit noch sehr uneinig, inwieweit in solchen Fällen auf Implantationen verzichtet werden muss. Sicher ist, dass ab einer Gabe von oralen Dosen über 70 mg pro Woche und bei intravenöser Gabe Kiefernekrosen entstehen können. Aktuelle Studien zeigen aber, dass niedrige Dosen von Bisphosphonaten bei Osteoporose nicht zu Kiefernekrosen im Zusammenhang mit einer Implantation führen.

Umfangreiche Kochenaufbaumaßnahmen (Augmentationen) und Sofortimplantationen sind allerdings nicht möglich.

Osteotomie

Osteotomie bedeutet, dass Ihr Zahn nicht mehr erhaltungswürdig ist, also retiniert oder impaktiert (im Kieferknochen eingeklemmt). Die Gründe die eine Zahnentfernung notwendig machen sind mannigfaltig:

  • tief kariös zerstörte Zähne, Wurzelreste
  • parodontal stark geschädigte Zähne (Defekte des Zahnhalteapparates, Parodontitis)
  • Zähne mit Infektionen der Wurzelspitze, die weder konservativ noch operativ sanierbar sind und schon zu einer fortgeleiteten Entzündung geführt haben (z. B. in die Kieferhöhle oder Weichteile) oder Ursache einer Zyste sind.
  • traumatisch geschädigte Zähne (Mehrfachfrakturen, Längsfraktur, Quefraktur, Keiferbruch)
  • aus kieferorthopädischen Gründen sowohl Milch- als auch bleibende Zähne bei Engstand oder Durchbruchsbehinderung
  • im Rahmen der prothetischen Behandlung zum Erhalt einer regelrechten Verzahnung (elongierte oder stark gekippte Zähne insbesondere bei Vorkontakten)
  • Zähne im Ausbreitungsgebiet eines Tumors im Rahmen von Tumoroperationen

OsteotomieWird bei Ihnen die operative Entfernung eines oder mehrerer Weisheitszähne geplant, so hat der Weisheitszahn häufig nicht genügend Platz und bleibt im Kieferknochen stecken (Retention) oder bricht nur zum Teil (Teilretention) durch. Dieser Zustand hat diverse Folgen:

  • Entzündung der umliegenden Schleimhaut und des Knochens.
  • Eitergefüllte Zysten und Abszesse.
  • Druck auf die Zahnreihe mit Verschiebung oder Beschädigung der anderen Zähne (besonders für KFO-Behandlung ungeeignet).
  • Ungünstige Lage der Weisheitszähne für die zahnärztliche Behandlung (Lage zu geplanten Brücken, Kronen oder Prothesen).

Wie wird bei einer chirurgischen Zahnentfernung vorgegangen?

Die Behandlung würde wie folgt ablaufen: Zunächst werden in der betreffenden Zahnregion die Zähne anästhesiert. 
Dann wird der Zahn durch einen Schnitt in das Zahnfleisch freigelegt, und gegebenenfalls mit Hilfe einer Fräse aus dem umliegenden Knochen entfernt. In einigen Fällen muss der Zahn dann auch noch zerteilt werden, um die Entfernung zu erleichtern. Die Entfernung des Zahnes erfolgt mit einer Zange oder einem Hebel. Nachdem das Operationsgebiet von entzündlichem Gewebe befreit wurde, erfolgt der Verschluss der Wunde mit einer Naht.

Welche Nebenwirkungen und Komplikationen können auftreten?

Bei der chirurgischen Zahnentfernung bestehen bestimmte Risiken. Zunächst stellt die unvermeidliche Betäubung eine gewisse Gefahr dar. Es gibt Menschen, die diese oder zumindest das Betäubungsmittel nicht vertragen. 

Weiter folgen aus dem freilegen des Zahnes gewisse Gefahren: Zum einen kann trotz sorgfältigem Vorgehen der Knochen beschädigt werden. Dies heilt in den meisten Fällen völlig aus. Jedoch gibt es Fälle, bei denen es zu einer dauerhaften Beschädigung kommt. Dies kann dazu führen, dass nachbehandelt werden muss. Solche Komplikationen sind allerdings selten (ca. 1 - 5 % der Fälle). Außerdem kann es zu Nachblutungen kommen, die allerdings nur kurze Zeit bestehen. Eine erhebliche Gefahr ist die Beschädigung von Nerven. Im Unterkiefer kommt vor allem eine Beschädigung des Nervus alveolaris inferior in Betracht. Dieser Nerv verläuft im basalen Bereich des Unterkiefers und die Zahnentfernung muss oft in seiner Nähe durchgeführt werden. Dies können Sie auf der Zeichnung gut erkennen. Durch eine sorgfältige Vorbereitung, insbesondere Röntgendiagnostik, kann eine solche Beschädigung fast immer vermieden werden. Kommt es doch zu einer Beschädigung, treten Schmerzen und Taubheitsgefühle im Versorgungsgebiet dieses Nervens ein, also vor allem an der Unterlippe und an den Zähnen der betreffenden Kieferhälfte. Auch der Zungennerv kann unter Umständen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Sofern die Operation im Oberkiefer erfolgt, kann es passieren, dass die Kieferhöhle eröffnet wird und Material dort eingebracht wird. Es kann zu Entzündungen der Kieferhöhle kommen. Ein weiteres Risiko ist eine mögliche Allergie gegen das verwendete Anästhetikum. Sollte es irgendwelche Anhaltspunkte für eine solche Allergie geben, können wir einen Allergietest veranlassen.

Sie müssen damit rechnen, dass es zu Anschwellungen und leichten Schmerzen nach der Operation kommt. Sie können einige Tage beim Essen und Sprechen behindert sein. Es ist ratsam wirklich drei Tage Ruhe zu halten und auf Reden, Sport und schwere Arbeiten zu verzichten.

Seltene aber mögliche Komplikationen:

  • Durch Stress oder Angst während der Behandlung können Herz- und Kreislaufwirkungen (Schwindel, Ohnmacht und Übelkeit, etc.) auftreten. Diese Herz- und Kreislaufwirkungen sowie allergische Reaktionen können auch durch das lokale Betäubungsmittel ausgelöst werden.
  • Jeder operative Eingriff birgt das Risiko einer Nachblutung und einer Folgeentzündung im Wundgebiet. Schwellungen und Blutergüsse sind häufige Erscheinungen nach der Operation.
  • Bei der Operation und durch eben genannte Folgen der Operation kann es zu Schädigungen und Beeinträchtigungen von Nerven kommen, die im schlimmsten Fall zum dauerhaften Ausfall führen können (Gefühlsstörung, Missempfindung, Taubheitsgefühl). Im Unterkiefer sind der Zungennerv (N.lingualis: für Geschmack und Gefühl im vorderen Zungenabschnitt zuständig) und der Unterkiefernerv (N.alveolaris inferior: für Gefühl der Unterkieferzähne und der Haut im Lippen- und Kinnbereich zuständig) in dichter Lage zum Operationsgebiet (siehe Abbildung auf der Vorderseite).
  • Bei Therapiemaßnahmen im Oberkieferbereich kann es zur Eröffnung der Kieferhöhle kommen. Es wird die Kieferhöhle dann mit einer Naht und Schleimhaut aus der Wange verschlossen, so dass es nur in seltenen Fällen zur chronischen Kieferhöhlenerkrankung kommen kann.
  • Es kann auch Knochengewebe destruiert werden und im sehr seltenen Fall ein Kiefer brechen (Eine Fraktur ist auch noch in der Heilungsphase möglich, bitte halten Sie sich für vier Wochen an weiche Kost).
  • Grundsätzlich können Nachbarzähne und Weichteilgewebe der Umgebung geschädigt werden.
  • Durch die Schwellung und das Aufhalten des Mundes während des Eingriffes, kann es zu Kiefergelenkbeschwerden bis hin zur Kieferklemme kommen.


Sie müssen nach den chirurgischen Eingriffen den Verzehr von festen Speisen, Alkohol und das Rauchen vermeiden. In diesem Zusammenhang weise ich Sie darauf hin, dass Rauchen den Erfolg einer chirurgischen Behandlung gefährdet. Dies gilt nicht nur für die Zeit kurz vor und nach dem Eingriff. Sie sollten am Tag der Behandlung nicht selber Auto, Motorrad o. Ä. fahren und eine Woche keinen Sport treiben. Es ist ratsam, sofort ein Schmerzmittel einzunehmen, solange die Spritze noch wirkt. Falls Ihnen Antibiotika oder Cortison verschrieben wurde nehme Sie diese Medikamente bitte genau nach Rezept ein. Sollten nach dem chirurgischen Eingriff Beschwerden auftreten, kommen Sie bitte sofort in meine Praxis, damit evtl. nachteiligen Entwicklungen behandelt werden können.

Parodontitis, Alzheimer, Depression und Autoimmunerkrankungen

Die Parodontitis ist eine ernste Erkrankung des Zahnhalteapparates. Die auslösenden Keime können zu Zahnverlust, Periimplantitis oder Implantatverlust führen. Erkrankungen des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates haben ihre gemeinsame Ursache in bakterieller Plaque und deren Stoffwechselprodukte. Dabei handelt es sich bei der Plaque um einen bakteriellen Film, der die Zahnhartsubstanz schrittweise überwächst.

Wie ein Artikel in “Science Advance” neuerdings nahelegt bestehe ein Zusammenhang zwischen Parodontose und der Alzheimer-Erkrankung. Der Parodontitis-Erreger Porphyromonas gingivalis könnte deshalb ein Auslöser von Alzheimer-Symptomen sein, wie eine Studie des privatwirtschaftlich finanzierten Teams der Firma “Cortexyme Inc.” aus San Francisco nahelegt. Die Studie konnte an 50 Proben zeigen, dass sich im Hirngewebe von verstorbenen und in der Gehirnflüssigkeit lebender Alzheimerpatienten sich stets Spuren von DNA-Material des Keimes P. gingivalis die für den Keim typischen Gingipain-Enzyme finden. Aufgrund der geringen Fallzahl sollte dieser Zusammenhang aber noch nicht als gesichert gelten, wie zum Beispiel der Zusammenhang der Parodontitis in Hinblick auf kardiovaskuläre Erkrankungen und bedeutsame pathologische Wechselwirkungen mit Diabetes (Deschner et al., Internist. 2011; 52: 466-477.). Als derzeit unbewiesen gilt der Zusammenhang einer Parodontitis als Auslöser einer Major Depression (Hashioka et al., Front Neurosci. 2018;12:483) oder als Auslöser einer Multiplen Sklerose (Gustavsen et al Eur J Neurol. 2015;22(3):588-90).

Eine ziellose Entfernung von Zähnen zur Herdsanierung ist dabei ohne Vorliegen massiver klinische Zahnlockerungen nicht zielführend! Wichtig ist vor allem die regelmäßige Durchführung der Mundhygiene morgens und abends. Machen Sie sich bewusst, dass wirklich alle Zahnflächen, innen wie außen sowie die Zahnzwischenräume (mit Zahnseide oder Interdentalbürsten) gereinigt wurden. Eine professionelle Zahnreinigung zur Parodontitisprophylaxe sollte in regelmäßigen dringend Abständen durchgeführt werden. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Hauszahnarzt über die Feststellung Ihres individuellen Risikoprofils.

Veränderungen der Mundschleimhaut

Die gesunde Mundschleimhaut zeigt sich ihrem Betrachter blassrosa, bedeckt mit einem silbrigen Speichelfilm und zarter Gefäßzeichnung.
Veränderungen der Mundschleimhaut gibt es in verschiedenen Erscheinungsformen. Nicht alle davon sind auf eine Erkrankung zurückzuführen. Es gibt zum Beispiel anatomische Varianten, wie heterotope Talgdrüsen, die keinerlei Krankheitswert besitzen.

Daneben existieren pathologische Veränderungen der Mundschleimhaut.

Viele Haut und Allgemeinerkrankungen schlagen sich als Veränderungen an der Mundschleimhaut nieder, was den Zahnarzt zu einer interdisziplinären Zusammenarbeit mit einem Dermatologen oder Internisten veranlassen kann.

Ein Beispiel sind weißliche, abwischbare Beläge, die mit einer Blutung einhergehen und durch eine Pilzinfektion hervorgerufen werden.
Diese Pilzinfektionen werden in der Mundhöhle vor allem durch Hefen verursacht (Candida). Dieser Pilz ist beim Gesunden oft ohne irgendeinen Krankheitswert. Allerdings kann eine massive und lang andauernde Pilzinfektion ein Hinweis auf eine Immunschwäche oder Zuckerkrankheit sein. Oft entstehen Pilzinfektion auch im Rahmen einer Cortison- oder Antibiotikatherapie.

Bakterielle Infektionen können je nach Erreger zu spezifischen und unspezifischen Entzündungen führen.
Ein Beispiel für solche Infektionen sind Aphten. Sie werden ebenso wie die Pilzinfektionen von einer schlechten Immunabwehr, Stress, Rauchen oder von einer schlechten Mundhygiene begünstigt. Spezifische Infektionen die zu Veränderungen an der Mundschleimhaut führen können sind insbesondere die Aktinomykose, die Tuberkulose, die Syphilis und die Gonorrhö.
Es bilden sich dann oft Knötchen, Fisteln oder Ulzerationen. Virusinfektionen werden in der Mundhöhle vor allem durch Herpes- und Papillomaviren (Warzen) hervorgerufen. Herpesinfektionen gehen oft mit einer massiven Blasenbildung und Schmerzen einher. Papillomaviren führen zur Bildung symptomloser und kleiner rosenkohlartiger Knötchen.

Verhornungsstörungen der Mundschleimhaut imponieren als weiße, nicht abwischbare Beläge. Diese sogenannten Leukoplakien können durch chronische Reize wie z.B. das Rauchen hervorgerufen werden. Andere Ursachen für Verhornungsstörungen können chronische mechanische Reize sein, wie z.B. bei einer Prothesendruckstelle. Da es sich bei diesen befunden um Präkanzerosen handeln kann, müssen weiße, nicht abwischbare Schleimhautveränderungen regelmäßig vom Zahnarzt kontrolliert werden.

Neben diesen harmlosen Befunden gibt es geschwulstartige Veränderungen, denen ein bösartiger Tumor zugrunde liegen kann. Sowohl angeborene als auch erworbene Veränderungen können gutartig oder bösartig sein oder eine  Potenz zur Entartung haben.  Die meisten Mundschleimhauterkrankungen werden durch den Zahnarzt entdeckt oder durch den Patienten selbst wahrgenommen. Dabei ist es in der Regel so, dass schmerzhafte, funktionseinschränkende Befunde den Patienten eher zum Zahnarzt führen als schmerzlose Veränderungen.  Aber gerade diesen schmerzlosen Veränderungen können ernstere Erkrankungen zugrunde liegen. 
Jede Mundschleimhautveränderung sollte auf jeden Fall abgeklärt werden! Dazu sollte der Patient sich bei seinem Zahnarzt,  einem Oralchirurgen oder in einer Fachklinik vorstellen. Eine häufige chirurgische Maßnahme zur Diagnose von Mundschleimhautveränderungen ist die Probeexzision. Dabei wird in Lokalanästhesie ein Teil der Veränderung entnommen und in die Pathologie gesendet. Der Pathologe liefert dem Arzt nach ca. 10 Tagen die Diagnose, nachdem er unter dem Mikroskop die Probe untersucht hat. Aufgrund dieser Diagnose können dann weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

Meistens ist es dann aber für den Patienten beruhigend zu wissen, dass der Veränderung oft nur eine harmlose Ursache zugrunde liegt oder der Befund vom behandelnden Oralchirurgen in regelmäßigen Kontrollen untersucht wird.

Zahnfleischrückgang

Die häufigste Ursache für Zahnfleischrückgang ist eine entzündliche Zahnfleischerkrankung, die sogenannte Parodontitis. Symptome sind Zahnfleischbluten, oft Zahnbelag sowie geschwollenes und auch schmerzendes Zahnfleisch.

Die Entzündung entsteht meistens in den Zahnfleischtaschen zwischen Zahn und Zahnfleisch, da sich dort Speisereste und Bakterien ansammeln können. Deshalb muss man die Zahnzwischenräume täglich mit Zahnseide reinigen. Auch Parafunktionen wie Zähneknirschen und Zähne pressen kann zu Zahnfleischrückgang führen. Ebenso eine falsche Putztechnik wie schrubben mit zu harten Zahnbürsten oder abrasiven whitening Zahncremes.

Bei der Prophylaxe kann Ihr Zahnarzt auch immer auf die individuellen Gegebenheiten schauen und Hilfestellungen geben, damit Zähne und Zahnfleisch lange erhalten bleiben und mögliche Putzfehler oder sonstige Problematiken behoben werden können.

Was aber kann getan werden, wenn das Zahnfleisch bereits zurückgegangen ist? Mögliche Therapien sind das verpflanzen von Bindegewebe, welches am Gaumen entnommen wird oder die Injektion von Hyluronsäure.

Hyaluronsäure ist ein körpereigener Stoff, der Wasser speichert und auch in der Schönheitsindustrie zum Aufpolstern von Lippen und Falten zum Einsatz kommt. Nach dem gleichen Prinzip funktioniert es auch am Zahnfleisch. Durch das Spritzen von Hyaluron ins Zahnfleisch kann dieses im Volumen vergrößert werde. Der Effekt ist allerdings gering, aber immer noch ausreichend, um eine Verbesserung zu sehen und zu spüren. Vor allem im ästhetischen Bereich an den Frontzähnen können so Interdentalpapillen rekonstruiert werden. Die dunklen Lücken, welche zwischen den Zähnen bei Verlust des interdentalen Zahnfleisches entstehen können so in gewissen Grenzen verringert werden. Dies gelingt aber nicht in allen Fällen und zumeist erst nach mehreren Sitzungen. Vorrausetzungen allerdings für ästhetische Eingriffe am Zahnfleisch sind eine optimale Mundhygiene und die Therapie bereits bestehender Zahnfleischerkrankungen, ebenso wie ein regelmäßiger Besuch der professionellen Zahnreinigung bei Ihrem Hauszahnarzt.

Zahntraumata

Verletzungen der Zahnhartsubstanz und des Zahnhalteapparates treten häufig bei Unfallverletzungen auf. Seit Mai 2016 liegt eine von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) veröffentlichte Leitlinie zur Behandlung des dentalen Traumas vor. Die höchste Inzidenz für Frontzahntraumata findet sich bei den 7‑ bis 12-Jährigen. Weitere häufige Ursachen für Zahntraumata sind in den höheren Lebensjahren Freizeitaktivitäten, Gewaltdelikte oder Folge von Stürzen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Da viele der auftretenden Befunde im Rahmen von Unfällen festgestellt werden, kommt es häufig vor, dass Zahntraumata übersehen werden, da zunächst lebenserhaltende Maßnahmen Vorrang haben.

Als Folge werden Maßnahmen zur Rettung ausgeschlagener Zähne zu spät eingeleitet. Anders als Knochenbrüche heilen Verletzungen der Zahnhartsubstanz zumeist nicht aus und erfordern weitere konservierende oder prothetische Maßnahmen. Den Link zu dem Fachartikel (pdf) finden Sie hier.

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